Bei der Credit Suisse ist sich das Management bewusst, dass Nachhaltigkeit eine Führungsaufgabe ist. Die Bank schreibt in ihrem jüngsten Bericht zur unternehmerischen Verantwortung:
«Risikobewusstes Handeln und verantwortungsvolles Verhalten bei allen unseren Geschäftsaktivitäten sind entscheidend für unseren Erfolg.»
Sowohl die Mitarbeitenden als auch der Verwaltungsrat sind verpflichtet, den «Code of Conduct» der Credit Suisse einzuhalten. Er verlangt unter anderem risikobewusstes Verhalten, Nachhaltigkeit und gesellschaftliche Verantwortung. Die formulierten Ansprüche der Credit Suisse in den zentralen Bereichen Umwelt und Menschenrechte sind abgestützt auf internationale Vereinbarungen wie den «UN Global Compact». Dabei handelt es sich um einen globalen Pakt der Vereinten Nationen zwischen den Unternehmen und der UNO, um die Globalisierung sozialer und ökologischer zu gestalten.
Nachhaltigkeit ist ein geschäftsrelevanter Faktor
Für eine Bank ist das Vertrauen von Kunden und Öffentlichkeit zentral. Das heisst für die Credit Suisse, dass der sorgfältige Umgang mit Risiken von grundlegender Bedeutung für die Geschäftstätigkeit ist. Reputationsrisiken können auf verschiedene Weise entstehen. Unter anderem identifiziert die Credit Suisse Risiken «aufgrund von Art und Zweck einer geplanten Transaktion oder Dienstleistung, aufgrund der Identität oder der Aktivitäten eines potenziellen Kunden oder des regulatorischen und politischen Umfelds, in dem eine Transaktion stattfindet.» Dabei handelt es sich also um Risiken, die sehr eng mit den geschäftlichen Transaktionen und Aktivitäten der Kunden zusammenhängen.
Ökologische und soziale Risiken werden methodisch beurteilt
Zu den identifizierten Risiken gehören jedoch auch die «kontroversen Auswirkungen einer Transaktion hinsichtlich Umwelt- oder sozialer Aspekte». Wie geht die Credit Suisse mit diesen Nachhaltigkeitsrisiken um? Für ihre sachgerechte Behandlung hat die Bank einen Prozess etabliert. Er trägt den Namen Reputations-Risiko-Prüfungs-Prozess.
Verantwortlich für die Beurteilung von ökologischen und sozialen Risiken ist die interne Fachstelle für «Sustainability Affairs», die Prüfstelle für Nachhaltigkeit. Sie beurteilt, ob die Aktivität des potenziellen Kunden mit den jeweiligen Branchenstandards im Einklang steht.
Zudem wird geprüft, ob ein Geschäft den bankinternen Weisungen für heikle Branchen entspricht. Damit ist beispielswiese der Energie- und Rohstoffsektor gemeint, der zwar volkswirtschaftlich sehr wichtig ist, wo aber die Geschäftstätigkeit von Unternehmen auch erhebliche Auswirkungen auf Klima, Biodiversität, Wasser oder die lokale Bevölkerung haben können.
Negative Risikoeinschätzungen haben Konsequenzen
Die Ergebnisse der Überprüfung der Nachhaltigkeitsrisiken legt «Sustainability Affairs» dann einem unabhängigen Risiko-Verantwortlichen oder einem Risikokomitee vor. Diese haben die Kompetenz das Geschäft zu erlauben, mit Auflagen zu versehen oder abzulehnen.
Bei der Credit Suisse wurden 2018 insgesamt 942 Transaktionen oder Kundenbeziehungen hinsichtlich möglicher Umwelt- oder sozialer Risiken beurteilt.
74 Prozent der Geschäfte wurden erlaubt, acht Prozent mit Auflagen versehen und acht Prozent abgelehnt oder nicht weiterverfolgt. Zehn Prozent waren am Stichdatum noch pendent.
Den Menschenrechten verpflichtet
Im Bereich der Menschenrechte sind für die Credit Suisse die 2011 veröffentlichten UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte ein wichtiger Orientierungspunkt. Sie schaffen Klarheit über die Verantwortung von Unternehmen im Bereich der Menschenrechte.
Bankintern hält die «Erklärung zur Achtung der Menschenrechte» die Verpflichtungen der Bankmitarbeitenden und die konkrete Umsetzung fest. Die Credit Suisse verlangt auch von ihren Geschäftspartnern, dass sie die Menschenrechte respektieren.
Die Ansprüche an Lieferanten sind im «Code of Conduct für Lieferanten» aufgeführt. Den direktesten Berührungspunkt mit Menschenrechten und somit die grössten Einflussmöglichkeiten hat die Bank bei den eigenen Mitarbeitenden. Zudem können auch gewisse Finanzdienstleistungen mit negativen Auswirkungen im Bereich der Menschenrechte verbunden sein. Geschäftstätigkeiten, die aus Sicht der Menschenrechte kritisch sein können, werden wie Umweltrisiken im Reputations-Risiko-Prüfungs-Prozess geprüft.
Mehr Informationen zum Thema:
Bericht Unternehmerische Verantwortung (PDF)