Besteht der Vorwurf, dass Schweizer Konzerne gegen die OECD-Richtlinien für multinationale Firmen verstossen, können Umwelt- oder Menschenrechtsorganisationen ein Vermittlungsverfahren beantragen. Die Anlaufstelle heisst «Nationaler Kontaktpunkt» und wird vom Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) betrieben. Wie solche Verfahren funktionieren, illustriert die jüngste Lösung eines Konfliktfalls um die Credit Suisse. Gemäss Kritikern verletzt das Projekt Landrechte der Sioux-Indianer und gefährdet deren Trinkwasserversorgung. Das Seco hat sich im Herbst 2017 dem Fall angenommen. Nach fünf Mediationssitzungen wurde eine Einigung erreicht. Das Ergebnis ist ein Kompromiss und beweist, dass das Vermittlungsverfahren ein konstruktiver Kanal der Konfliktlösung darstellt.