KMU

Checkliste zur Achtung der Menschenrechte für KMU

Die dauerhafte Verankerung einer gebührenden Sorgfalt im Umgang mit Menschrechten geschieht nicht von heute auf morgen. Vielmehr handelt es sich um einen internen Prozess, bei dem ein KMU laufend dazu lernt und seinen Ansatz Schritt für Schritt weiterentwickelt und verbessert.

Letztlich entscheidet die Geschäftsleitung wesentlich mit, ob sich im Unternehmen eine Kultur durchsetzt, in der die Menschenrechte geachtet werden. Die Führungsebene sollte deshalb die Leitung übernehmen, wenn es darum geht, die Einhaltung der Menschenrechte dauerhaft im Unternehmen zu verankern. Genauso wichtig ist es aber, alle beteiligten Gruppen – Personal, Einkauf, Qualitätsmanagement, Logistik usw. – in den Prozess miteinzubeziehen. So verteilt sich der Aufwand auf verschiedene Personen, das Bewusstsein des gesamten KMU für die Thematik wird gestärkt und gemeinsames Lernen gefördert.

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Die Führungsebene sollte die Leitung übernehmen, wenn es darum geht, die Einhaltung der Menschenrechte dauerhaft im Unternehmen zu verankern. Es ist aber wichtig, alle beteiligten Gruppen in den Prozess miteinzubeziehen.

Auf bestehende Prozesse aufbauen

Viele KMU verfügen bereits über Prozesse, welche die ökologische oder soziale Verantwortung berücksichtigen. Darauf kann bei der Verankerung der gebührenden Sorgfalt im Umgang mit Menschenrechten aufgebaut werden. Die Unternehmen können sich auf ihre existierenden Kontrollsysteme, Risikoanalysen oder die Beschaffungspraxis stützen und diese laufend weiterentwickeln.

Checkliste für KMU

Die folgende Checkliste des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheit EDA und des Staatssekretariats für Wirtschaft SECO unterstützt KMU dabei, die gebührende Sorgfalt im Umgang mit Menschenrechten dauerhaft zu verankern:

  • Wie verpflichte ich mich öffentlich, die Menschenrechte zu achten? Gibt es schon entsprechende Leitlinien, auf die ich aufbauen kann?
  • Wie wird der Ansatz intern und extern kommuniziert?
  • Besteht eine Missbrauchsgefahr meiner Produkte mit negativen Konsequenzen für Personen?
  • Wo liegen potenziell negative Auswirkungen auf Menschen in meinem Geschäftsfeld und in der Wertschöpfungskette?
  • Können sich meine Mitarbeitenden und die Mitarbeitenden meiner Lieferanten wirksam über negative Auswirkungen beschweren?
  • Über welche Massnahmen und Prozesse verfüge ich, um negative Auswirkungen zu verhindern und zu mindern?
  • Beteilige ich mich oder verfüge ich über Prozesse zur Wiedergutmachung entstandener nachteiliger Auswirkungen?
  • Wie überprüfe ich, ob die Massnahmen funktionieren?

Auf der Internetseite des Bundes www.nap-bhr.admin.ch finden Unternehmen Informationen zum Thema Wirtschaft und Menschenrechte, Workshops, Anleitungen für menschenrechtliche Sorgfaltsprüfung sowie Praxisbeispiele.

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