Agenda 2030

Die Stimme der Frauen

Heute haben Frauen auf der ganzen Welt das Recht, zu wählen und gewählt zu werden. Eine Errungenschaft, für die lange gekämpft werden musste – auch in der Schweiz.
Heute haben Frauen auf der ganzen Welt das Recht zu wählen und gewählt zu werden.

5. UNO-Ziel: Geschlechtergleichheit

Männer und Frauen sollen die gleichen Rechte haben. So sieht es das fünfte Ziel der Agenda für nachhaltige Entwicklung der UNO vor. Es will die Geschlechtergleichstellung erreichen und alle Frauen und Mädchen zur Selbstbestimmung befähigen. Ein wichtiges Element ist das Frauenwahlrecht.

Neuseeland war weltweit das erste Land, das das Frauenwahlrecht einführte. Am 28. November 1893 gaben mehr als 90’000 neuseeländische Frauen erstmals ihre Stimme ab. Australien folgte 1903. Der Staat ist jedoch nur ein vermeintliches Musterland in Sachen Gleichberechtigung. So dürfen zwar die meisten Australierinnen seit 1903 ihre Stimme abgeben. Aborigine – egal ob Frauen oder Männer – jedoch erst seit 1962. Auch in anderen Staaten brachte das Frauenwahlrecht nicht automatisch die politische Gleichberechtigung für alle Bevölkerungsteile. Meist bedeutete das Wahlrecht für Frauen nämlich: Wahlrecht für weisse Frauen. In Südafrika beispielsweise erhielten weisse Frauen das Wahlrecht 1930. Indischstämmige Frauen dagegen 1984 und schwarze Frauen sogar erst 1994.

Frauenwahlrecht in Europa

Lettland und Finnland waren 1905 bzw. 1906 die ersten europäischen Länder, die Frauen generell wählen liessen. Dänemark, Norwegen und Island zogen wenig später nach. In Deutschland führte die Regierung am 30. November 1918 das aktive und passive Wahlrecht für Frauen ein. Auch in Polen, Österreich und dem Vereinigten Königreich erhielten Frauen das Wahlrecht im Jahr 1918. Spanien führte das Frauenwahlrecht 1931 ein, Frankreich 1944, Italien 1946 und Belgien 1948. Griechenland erlaubte den Frauen im Jahr 1952 die Teilnahme an Wahlen. Mit Abstand am spätesten wurde Frauen in Portugal (1974) und in Lichtenstein (1984) das Wahlrecht gewährt. 

Frauenwahlrecht in der Schweiz

Die Schweiz ist in Sachen Frauenwahlrecht eine Spätzünderin. Erst am 7. Februar 1971 hatte die Mehrheit der Schweizer Männer das Einsehen. In einer Volksabstimmung sagten 65.7 Prozent Ja zur Einführung des eidgenössischen Stimm- und Wahlrechts für Frauen. Damit erhielten endlich auch die Schweizerinnen politische Rechte. Noch später folgte der Kanton Appenzell Innerrhoden. Ein Gerichtsbeschluss ermöglicht es den Frauen seit 1990, über kantonale Angelegenheiten abzustimmen. 

Kampf für Gleichberechtigung geht weiter

2015 führte Saudi-Arabien als letzte anerkannte Nation das Frauenwahlrecht ein. Damit gibt es kein Land mehr, in dem Frauen gesetzlich von politischen Wahlen ausgeschlossen werden. Sie können jedoch nicht überall auf der Welt von ihrem Recht Gebrauch machen. Das betrifft vor allem Länder mit patriarchalen Machtstrukturen. Das Wahlrecht für Frauen ist deshalb auch heute noch keine Selbstverständlichkeit. Wie die Frauenbewegungen des frühen 20. Jahrhunderts setzten sich Menschenrechtsorganisationen und Aktivistengruppen dafür ein, dass Frauen auf der ganzen Welt an Wahlen teilnehmen können. 

Quellen:

Ourwoldindata: https://ourworldindata.org/grapher/universal-suffrage-granted-to-women?year=2006

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